Steuern für Gründer: Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer
Welche Steuern als Gründer:in auf Sie zukommen, wie die Kleinunternehmerregelung funktioniert und wie Sie sich organisieren.
Die wichtigsten Steuern
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Auf Umsätze erhebt der Staat 7 % (ermäßigt, z.B. Lebensmittel, Bücher) oder 19 % (Regelsatz). Als Unternehmer:in nehmen Sie die Steuer ein und führen sie ans Finanzamt ab.
Einkommensteuer
Gewinne aus Ihrer Selbstständigkeit werden mit Ihrem übrigen Einkommen zusammengefasst und nach progressivem Tarif besteuert.
Gewerbesteuer
Gewerbetreibende (nicht Freiberufler) zahlen Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag. Ein Freibetrag von 24.500 € entlastet kleine Unternehmen.
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer – aber auch kein Gewerbe.
Die Kleinunternehmerregelung
Wenn Ihr Umsatz im Gründungsjahr unter 22.000 € bleibt, können Sie die Kleinunternehmerregelung wählen. Dann weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und können auch keine Vorsteuer abziehen. Einfach, aber für B2B-Geschäfte oft nachteilig.
Buchhaltung von Anfang an
- Belege aufbewahren: 10 Jahre Pflicht.
- Trennung von Privat und Geschäft: Eigens Geschäftskonto.
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Bis 600.000 € Umsatz ausreichend.
- Steuerberater:in: Lohnt sich fast immer und ist als Betriebsausgabe absetzbar.
Termine einhalten
- Umsatzsteuer-Voranmeldung: Monatlich oder vierteljährlich.
- Einkommensteuer-Vorauszahlung: Quartalsweise.
Wer termintreu arbeitet, vermeidet Verspätungszuschläge und Schätzungen.
Eine saubere Buchhaltung ist auch Voraussetzung für viele Förderprogramme.
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