Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung der Bundesagentur für Arbeit, die Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unterstützt. Er soll Arbeitslose ermutigen, den Weg in die Selbstständigkeit zu wählen und sich dadurch eigenständig aus der Arbeitslosigkeit zu befreien.
Die Förderung besteht aus zwei Komponenten: einem monatlichen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts und einem einmaligen Kapitalzuschuss für Material- und Investitionskosten. Der Gründungszuschuss ist nicht rückzahlbar – er muss also nicht zurückgezahlt werden, sofern die Selbstständigkeit mindestens zwölf Monate lang ausgeübt wird.
Das Programm wird direkt von der zuständigen Agentur für Arbeit verwaltet und ist im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III, § 57) gesetzlich verankert. Es richtet sich ausschließlich an Bezieher von Arbeitslosengeld I – nicht an Empfänger von Bürgergeld (früher ALG II).