Förderprogramme

Gründungszuschuss 2026 – der komplette Ratgeber

Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit ist eine der bekanntesten Förderungen für angehende Gründer in Deutschland. Hier erfahren Sie alles über Höhe, Voraussetzungen, Antragstellung und die Unterschiede zum Einstiegsgeld – unabhängig und praxisnah aufbereitet.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung der Bundesagentur für Arbeit, die Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unterstützt. Er soll Arbeitslose ermutigen, den Weg in die Selbstständigkeit zu wählen und sich dadurch eigenständig aus der Arbeitslosigkeit zu befreien.

Die Förderung besteht aus zwei Komponenten: einem monatlichen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts und einem einmaligen Kapitalzuschuss für Material- und Investitionskosten. Der Gründungszuschuss ist nicht rückzahlbar – er muss also nicht zurückgezahlt werden, sofern die Selbstständigkeit mindestens zwölf Monate lang ausgeübt wird.

Das Programm wird direkt von der zuständigen Agentur für Arbeit verwaltet und ist im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III, § 57) gesetzlich verankert. Es richtet sich ausschließlich an Bezieher von Arbeitslosengeld I – nicht an Empfänger von Bürgergeld (früher ALG II).

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld I (ALG I) und haben noch einen Anspruch von mindestens 150 Tagen.
  • Ihre Gründungsidee ist tragfähig und wird durch eine fachkundige Stelle bescheinigt (IHK, HWK, Steuerberater oder Wirtschaftsförderung).
  • Die Selbstständigkeit ist hauptberuflich und soll die Arbeitslosigkeit beenden.
  • Der Antrag wird vor Aufnahme der Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt.

Wichtig: Die fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung) ist das Herzstück des Antrags. Ohne sie gibt es keinen Gründungszuschuss. Nutzen Sie unseren Businessplan-Generator, um einen überzeugenden Businessplan zu erstellen, den Sie der fachkundigen Stelle vorlegen können.

Höhe & Dauer der Förderung

Der Gründungszuschuss setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

Lebensunterhalt

Monatlich in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro. Auszahlung für 6 Monate, in Ausnahmefällen Verlängerung um 9 Monate.

Kapitalzuschuss

Einmalig bis zu 5.000 Euro für Material- und Investitionskosten. Wird zusammen mit der ersten Rate des Lebensunterhalts ausgezahlt.

Förderdauer: In der Regel 6 Monate. Bei besonderer Tragfähigkeit des Vorhabens kann eine Verlängerung um weitere 9 Monate beantragt werden – maximal also 15 Monate gesamt.

Gründungszuschuss vs. Einstiegsgeld

Der Gründungszuschuss wird oft mit dem Einstiegsgeld verwechselt. Beide sind Förderungen der Agentur für Arbeit, richten sich aber an unterschiedliche Zielgruppen:

MerkmalGründungszuschussEinstiegsgeld
ZielgruppeEmpfänger von ALG IEmpfänger von Bürgergeld (ALG II)
RechtsgrundlageSGB III § 57SGB II § 16
HöheALG I + 300 €/MonatIndividuell, orientiert am Regelbedarf
Dauer6 + 9 MonateBis zu 24 Monate
KapitalzuschussBis 5.000 €Individuell
AntragsstelleAgentur für ArbeitJobcenter

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Antragstellung Schritt für Schritt

Der Gründungszuschuss muss vor Aufnahme der Selbstständigkeit beantragt und bewilligt werden. Gehen Sie wie folgt vor:

  1. 1

    Beratung bei der Agentur für Arbeit

    Melden Sie Ihr Vorhaben bei Ihrer Agentur für Arbeit und lassen Sie sich zur Gründungsberatung vermitteln. Diese ist Voraussetzung für den Antrag.

  2. 2

    Businessplan erstellen

    Erarbeiten Sie einen vollständigen Businessplan mit Finanzplan, Marktanalyse und Umsatzprognose. Unser Businessplan-Generator hilft Ihnen dabei.

  3. 3

    Tragfähigkeitsbescheinigung einholen

    Legen Sie Ihren Businessplan einer fachkundigen Stelle vor (IHK, HWK, Steuerberater, Wirtschaftsförderung). Diese bescheinigt die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens.

  4. 4

    Antrag einreichen

    Reichen Sie den Antrag mit Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung bei der Agentur für Arbeit ein – vor Geschäftsstart.

  5. 5

    Bewilligung abwarten

    Warten Sie die schriftliche Bewilligung ab. Erst danach dürfen Sie die Selbstständigkeit aufnehmen.

  6. 6

    Selbstständigkeit starten

    Nach der Bewilligung nehmen Sie die Selbstständigkeit auf und melden dies der Agentur für Arbeit.

Tipps für eine erfolgreiche Bewilligung

  • Stellen Sie den Antrag frühzeitig – die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.
  • Investieren Sie Zeit in einen überzeugenden Businessplan. Er ist die Grundlage für die Tragfähigkeitsbescheinigung.
  • Wählen Sie eine fachkundige Stelle, die Ihre Branche kennt – IHK für Dienstleistungen, HWK für Handwerk.
  • Seien Sie realistisch bei der Finanzplanung: zu optimistische Umsatzprognosen wirken unglaubwürdig.
  • Bereiten Sie sich auf ein persönliches Gespräch mit der Agentur für Arbeit vor.
  • Nutzen Sie unseren kostenlosen Förder-Check, um weitere Förderprogramme zu identifizieren.

Häufige Fragen zum Gründungszuschuss

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Empfänger von Arbeitslosengeld I, die sich selbstständig machen möchten. Er besteht aus einem monatlichen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts und einem einmaligen Kapitalzuschuss für Material und Investitionen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss beträgt monatlich den zuletzt erhaltenen Netto-Arbeitslosengeld-Betrag plus 300 Euro. Er wird in der Regel für 6 Monate gewährt, in begründeten Ausnahmefällen für weitere 9 Monate. Zusätzlich gibt es einen einmaligen Kapitalzuschuss von maximal 5.000 Euro.

Wer ist berechtigt für den Gründungszuschuss?

Anspruchsberechtigt sind Personen, die Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen und noch einen Anspruch von mindestens 150 Tagen haben. Zudem muss die Gründungsidee tragfähig sein und durch eine fachkundige Stelle (z. B. IHK, HWK, Steuerberater) bescheinigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Gründungszuschuss und Einstiegsgeld?

Der Gründungszuschuss richtet sich an Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I), das Einstiegsgeld an Bezieher von Bürgergeld (früher ALG II). Beide werden von der Agentur für Arbeit gewährt, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen, Höhen und Antragswege.

Muss der Gründungszuschuss zurückgezahlt werden?

Nein. Der Gründungszuschuss ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Er muss nicht zurückgezahlt werden, solange die Selbstständigkeit mindestens 12 Monate lang ausgeübt wird. Bei vorzeitigem Aufgeben innerhalb des ersten Jahres kann eine Rückforderung drohen.

Wie beantrage ich den Gründungszuschuss?

Sie stellen den Antrag bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit, bevor Sie die Selbstständigkeit aufnehmen. Erforderlich sind ein Businessplan, eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle und das ausgefüllte Antragsformular. Die Förderung muss vor Gründungsbeginn bewilligt werden.

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