Markenanmeldung: Schutz für Ihren Markennamen und Ihr Logo
Wie Sie eine Wort-, Bild- oder Wort-Bild-Marke beim DPMA anmelden, was die Anmeldung kostet und welche Fallstricke es gibt.
Markenanmeldung: Schutz für Ihren Markennamen und Ihr Logo
Eine Marke ist mehr als ein Name – sie ist ein Vermögenswert. Wer sie nicht schützt, riskiert Nachahmer und den Verlust der eigenen Identität. Dieser Artikel erklärt die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Was ist eine Marke?
Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer zu unterscheiden. Geschützt werden können:
- Wortmarken: Namen, Slogans
- Bildmarken: Logos, Grafiken
- Wort-Bild-Marken: Kombination aus Name und Grafik
- Dreidimensionale Marken: Verpackungsformen
- Klangmarken: Töne
Warum eine Marke anmelden?
Schutz vor Nachahmern
Mit der Eintragung erhalten Sie das alleinige Nutzungsrecht. Verletzer können abgemahnt und auf Schadensersatz verklagt werden.
Wertsteigerung
Marken sind übertragbar und lizenzierbar. Eine etablierte Marke erhöht den Unternehmenswert.
Vertrauen und Reputation
Eingetragene Marken signalisieren Professionalität und Ernsthaftigkeit.
Voraussetzungen für die Eintragung
Unterscheidungskraft
Die Marke muss geeignet sein, das Produkt als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen. rein beschreibende Begriffe sind nicht schützbar.
Freihaltebedürfnis
Begriffe, die für eine ganze Branche benötigt werden (z. B. „Bio“ für Lebensmittel), können nicht monopolisiert werden.
Keine älteren Rechte
Die Marke darf nicht mit bereits eingetragenen Marken kollidieren. Eine Recherche im DPMA-Register ist vor der Anmeldung zwingend.
Der Anmeldeprozess
1. Recherche
- DPMA-Registerrecherche (kostenlos online)
- EU-IAM-Recherche für Unionsmarken
- Google- und Domainrecherche
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online über das DPMA oder schriftlich. Inhalt:
- Markenform (Wort, Bild, kombiniert)
- Inhaberangaben
- Verzeichnis der Waren/Dienstleistungen (Klassifikation nach Nizza)
3. Klassen nach Nizza
Die Waren und Dienstleistungen werden in 45 Klassen eingeteilt. Pro Klasse fallen Gebühren an. Die Auswahl der Klassen ist strategisch – zu viele Klassen verteuern, zu wenige lassen Schutzlücken.
4. Prüfungsverfahren
Das DPMA prüft:
- Absolute Schutzhindernisse (Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis)
- Nicht: relative Schutzhindernisse (ältere Marken) – diese werden nur im Widerspruchsverfahren geprüft
5. Eintragung und Veröffentlichung
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Marke eingetragen und im Markenblatt veröffentlicht. Ab Veröffentlichung beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist.
Kosten
- Anmeldegebühr DPMA: 290 € (elektronisch) für bis zu drei Klassen
- Jede weitere Klasse: 100 €
- Zusätzlich: 300 € für die Eintragung (nach Prüfung)
- Dauer: 10 Jahre, dann Verlängerung gegen Gebühr
Fallstricke
Unzureichende Recherche
Die häufigste Fehlerursache: Eine ältere Marke wird übersehen, und die Anmeldung wird im Widerspruchsverfahren angegriffen.
Falsche Klassen
Wer die falschen Klassen wählt, schützt nur teilweise. Eine spätere Erweiterung ist nicht möglich – es muss neu angemeldet werden.
Beschreibende Angaben
„Berlin Bakery“ für eine Bäckerei in Berlin ist beschreibend und wird abgelehnt. Phantasiebegriffe („Zalando“) sind besser schützbar.
Internationale Marken
Unionsmarke (EUIPO)
Schutz in der gesamten EU mit einer Anmeldung. Kosten: ca. 850 € für eine Klasse.
IR-Marke (Madrid-System)
Internationale Marke über das DPMA als Ursprungsamt. Schutz in ausgewählten Mitgliedsstaaten.
Fazit
Eine Markenanmeldung ist eine strategische Investition. Eine sorgfältige Recherche, die richtige Klassenwahl und professionelle Begleitung – etwa durch einen Patentanwalt – erhöhen die Chancen auf eine erfolgreiche Eintragung deutlich.
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