Gründungszuschuss: So beantragen Sie die Förderung
Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Arbeitslose bei der Gründung. Voraussetzungen, Höhe und Ablauf im Überblick.
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine zentrale Förderung für Menschen, die arbeitslos sind und sich selbstständig machen wollen. Er sichert in der Startphase den Lebensunterhalt und finanziert Sozialabgaben.
Nicht rückzahlbar – der Gründungszuschuss ist ein Geschenk des Staates an mutige Gründer.
Förderhöhe
- Phase 1 (6 Monate): Arbeitslosengeld-Satz plus 300 € Sozialversicherungspauschale.
- Phase 2 (9 Monate): 300 € monatlich zur Sicherung der Sozialversicherung.
Insgesamt kann die Förderung rund 10.000 € über 15 Monate betragen.
Voraussetzungen
- Sie beziehen Arbeitslosengeld I und haben noch mindestens 150 Tage Anspruch.
- Ihre Gründung steht in einem „vernünftigen Zusammenhang" mit Ihrer bisherigen Tätigkeit.
- Sie weisen fachliche Eignung nach (Ausbildung, Erfahrung).
- Ein tragfähiger Businessplan liegt vor.
- Eine fachkundige Stelle (z.B. IHK, Handwerkskammer, anerkannte Berater:in) bestätigt die Tragfähigkeit.
Der Ablauf
- Beratung & Businessplan: Erstellen Sie einen vollständigen Businessplan.
- Fachkundige Stellungnahme: Holen Sie die Bestätigung einer fachkundigen Stelle ein.
- Antrag bei der Agentur für Arbeit: Reichen Sie alle Unterlagen ein – vor Gründung!
- Bewilligung: Erst nach schriftlicher Bewilligung dürfen Sie gründen.
Häufige Fehler
- Antrag erst nach der Gründung gestellt (dann keine Förderung mehr).
- Businessplan zu dünn oder ohne Zahlen.
- Fachkundige Stelle nicht rechtzeitig eingebunden.
Der Förder-Check auf diesem Portal hilft Ihnen, den Gründungszuschuss und weitere Programme zu finden.
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